Satzung
Trabant & IFA Club Gotha
§ 1 Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen Trabant & IFA Club Gotha e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Gotha.
Als Gerichtsstand des Vereins gilt Gotha.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der Trabant & lFA Club Gotha verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenverordnung.
2. Zweck des Vereins ist die Traditionspflege des Automobilbaus in Zwickau, sowie allen anderen IFA Fahrzeugen. Dabei widmet sich der Verein insbesondere auch der Wissensvermittlung an Kinder und Jugendliche speziell im Bereich der Tradition des ostdeutschen Automobilbaus und der Verkehrserziehung.
Die Aktivitäten des Vereins sind zudem auf den Erhalt und die Pflege des Fahrzeuges PKW Trabant der Serien 500/ 600/ 601/ 1.1 sowie den weiteren Erhalt aller anderen IFA Fahrzeuge in all seinen Typen auszurichten und der Öffentlichkeit zugängig zu machen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Informationsvermittlung in öffentlichen Veranstaltungen, Vorführungen, Aktionstagen etc. für interessierte Bürger, Familien und vor allem Kinder und Jugendliche.
3. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins, kann jede natürliche Person ab dem 16. Lebensjahr und jede juristische Person werden, die sich zu den Vereinszielen bekennt und die Satzung anerkennt.
2. Nach dem Eingang eines schriftlichen Aufnahmeantrages der an den Vorstand zu richten ist, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme.
Ein um die Mitgliedschaft abgelehnter Bewerber, hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Recht, seinen Widerspruch einzulegen.
Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann endgültig. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.